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Schulprogramm- Schule als Ort der Erziehung und des Miteinander

Zusammenarbeit mit Eltern

Schule und Eltern tragen eine gemeinsame Erziehungsverantwortung, deshalb sind Eltern die wichtigsten Kooperationspartner unserer Schule.
Viele Eltern identifizieren sich mit unserer Schule und sind bereit, sich einzubringen, wann immer es erforderlich ist:
- Hilfe bei Back- und Basteltagen
- Begleitung bei Ausflügen
- Unterstützung bei der Organisation von Klassen-, Schul- und   
  Sportfesten
- Lesemütter und –väter in den einzelnen Klassen
  und / oder unserer „Leseecke“ (Bücherei)
In Absprache mit der Klassenlehrerin können Eltern auch am Unterricht teilnehmen und sich so einen Einblick in heutige Unterrichtsformen und Arbeitsweisen verschaffen.

Elternpflichten

Gerne neigt man dazu, seine Rechte lautstark einzufordern.
Wie leicht vergisst man dabei jedoch, dass man auch Pflichten hat, die es zu erfüllen gilt.
Auch wenn vieles für Sie vielleicht selbstverständlich klingt, so möchten wir hier einige Elternaufgaben auflisten, die mit der Schule und dem Schulbesuch zu tun haben.
Eltern müssen:
- für den regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch sorgen
- die regelmäßige Erledigung von Hausaufgaben sicherstellen
- für das Vorhandensein von Materialien sorgen – dazu gehören
   nicht nur Bücher, Hefte, Stifte usw.
   sondern auch das Sport- und Schwimmzeug
- die Schule bei einer Erkrankung des Kindes vor
   Unterrichtsbeginn telefonisch informieren und
   für eine schriftliche Entschuldigung sorgen
- eine aus wichtigen Gründen notwendige Beurlaubung
   des Kindes mindestens 4 Wochen vorher
   bei der Schulleitung beantragen

Gewaltfreier Umgang

Gewalt ist in jeglicher Form abzulehnen!
Im menschlichen Miteinander kommt es unweigerlich zu Konflikten, die leider mitunter zu Gewalt eskalieren. Egal ob durch Wort oder Tat ist Gewalt nicht das richtige Lösungsmittel, und es sollte das Ziel einer jeden Erziehung sein, gewaltfreie Lösungen finden zu können. Auch ohne dass an unserer Schule gewalttätige Auseinandersetzungen an der Tagesordnung sind, wollen wir selbstverständlich dem o.g. Erziehungsauftrag
- in verschiedenen Unterrichtsfächern
- durch Rollenspiele
- durch Projekte
- durch die Erarbeitung von Klassenregeln
- durch die Zusammenarbeit mit den Eltern
gerecht werden. 

Schulordnung

Damit unser gemeinsames Leben in der Schule gelingt, gilt folgende Schulordnung:
 

Maßnahmen zur Gewaltprävention

Kinder und Jugendliche sind heute einem tief greifenden gesellschaftlichen und sozialen Wandel unterworfen. Dieser ist in vielen Lebensbereichen spürbar, u. a. - in veränderten Familienstrukturen, bedingt durch Trennungserlebnisse und Beziehungsabbrüche, - in der Allgegenwart der Medien, verbunden mit der Einschränkung ursprünglicher Sinneserfahrungen und dem häufigen Untergraben schulisch vermittelter Werte, - in einem gesellschaftlichen Wertewandel und dem damit einhergehenden Verlust von verbindlichen Ordnungen und Normen, - in einer offenen Gesellschaft und der Gefahr des Sich-Verlierens im Dschungel der Möglichkeiten. Wir als Schule haben uns deshalb in zahlreichen Lehrerkonferenzen, aber auch in Fortbildungen mit Experten auf die Suche nach pädagogischen Antworten v. a. für Kinder mit einem spürbar veränderten Lern- und Sozialverhalten gemacht, das sich in Disziplinproblemen, Verhaltensauffälligkeiten und einem wenig förderlichen Sozialverhalten zeigt.
Vier wesentliche Bausteine bilden das Gerüst unserer Maßnahmen.

1. Das Sozialzielecenter (nach Margit Weidner)
Das Sozialzielecenter setzt auf eine positive Verhaltensregulation durch das gemeinsame Erarbeiten und Aufzeigen von Positivbeispielen für ein bestimmtes Verhalten. Es ist eine präventive Maßnahme. Innerhalb einer Klassengemeinschaft gibt es Ziele, die innerhalb einer Stunde, eines Tages oder einer Woche eingehalten und erreicht werden sollen. Das Ziel befindet sich gut sichtbar auf einem Plakat in der Klasse. Mit den Schülern werden Verhaltensweisen erarbeitet, die zu einer Erreichung des Ziels führen. Täglich wird besprochen und visualisiert, ob das Ziel erreicht wurde. Wenn eine bestimmte Anzahl an Sozialzielen erfolgreich erreicht wurde, erhält die Klasse in Absprache mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin eine Belohnung. Die Arbeit mit dem Sozialzielecenter ist sicher kein „Wundermittel“. Wir gehen aber davon aus, dass Schüler und Schülerinnen sich erst dann regelgerecht verhalten können, wenn - sie genau wissen, was von ihnen erwartet wird und wie ein erwartetes, positives Verhalten konkret aussieht, - sie maßgeblich beim Aufstellen und Einhalten der Regeln einbezogen werden, - das Regelwerk in einen positiven und von Anerkennung getragenen Kontext eingebettet ist, - den Schülerinnen und Schülern durch Feedback geholfen wird, sich verantwortlich an Regeln halten zu können, - ein Kollegium ein Regelwerk gemeinsam trägt und verantwortet.

2. Das Ampelsystem
Die Arbeit mit dem Sozialzielecenter schließt jedoch nicht aus, dass bei gravierenden Normverletzungen nicht auch deutliche Konsequenzen und Sanktionen folgen. In diesen Fällen tritt das Ampelsystem –und nachfolgend auch der Nachdenkzettel und das Prinzip des Trainingsraums- in Kraft. Das Ampelsystem besteht aus drei Ampelkarten, die sich in jedem Klassenraum an der Tafel befinden: • gelbes Schild = Ermahnung • orangefarbenes Schild = Verwarnung • rotes Schild = Auszeit Bei der ersten Regelverletzung wird ein Schüler/ eine Schülerin mündlich ermahnt, beim zweiten Mal wird der Name des Kindes hinter die Karte „Ermahnung“ geschrieben. Sollte sich der Vorfall wiederholen, folgt die „Verwarnung“ und zum Schluss die „Auszeit“. Die Kinder nehmen in dieser Zeit den Hinweis der Lehrkraft, dass sie sich nicht regelkonform verhalten, sowohl auditiv als auch optisch wahr. Während einer Auszeit, die im Trainingsraum unserer Schule stattfindet (s. u.), muss der Schüler/ die Schülerin einen Nachdenkzettel bearbeiten, der von den Eltern unterschrieben werden soll. Zu jedem Nachdenkzettel findet ein Reflexionsgespräch mit dem Lehrer/der Lehrerin statt. Nach fünf Nachdenkzetteln erfolgt ein Gespräch mit den Eltern. Bei Selbst- oder Fremdgefährdung erfolgt die Auszeit umgehend. Je nach Schwere des Vorfalls wir das Kind vom Unterricht ausgeschlossen. Vor der Rückkehr in den regulären Unterrichtsalltag erfolgt in diesem Fall ein Wiedereingliederungsgespräch der Schulleitung mit dem betreffenden Schüler/ der betreffenden Schülerin und seinen/ ihren Eltern.

3. Der Nachdenkzettel
Ein Kind, das mehrmals gegen die Schulregeln gehandelt hat, muss während seiner Auszeit einen Nachdenkzettel bearbeiten, in dem es sich mit seinem Vergehen auseinandersetzt. Dazu muss es den Vorfall beschreiben, begründen, was falsch war und Vorschläge machen, was es beim nächsten Mal anders machen kann. Wir benutzen differenzierte Nachdenkzettel für die Jahrgangsstufen 1/2 und 3/4.

4. Der Trainingsraum
Kinder, die unsere Schulregeln missachtet haben, verbringen ihre Auszeit im Trainingsraum und werden dort durch einen Lehrer/eine Lehrerin beaufsichtigt. Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten einen Nachdenkzettel, setzen sich mit ihrem Vergehen auseinander und suchen nach anderen Lösungen.
 

Sprechzeiten

Für Elterngespräche außerhalb der Elternsprechtage bieten alle Lehrkräfte unserer Schule wöchentliche Sprechstunden an. In diesen Zeiten stehen wir Ihnen nach vorheriger Anmeldung, die telefonisch oder über das Mitteilungsheft Ihres Kindes erfolgen kann, für ein Gespräch zur Verfügung. Die genauen Sprechzeiten können Sie unserer Homepage entnehmen. Außerdem werden sie zu Beginn eines neuen Schuljahres in einem gesonderten Schreiben bekannt gegeben. Um pünktlich mit dem Unterricht beginnen zu können und Ihren Kindern schon beim Abholen vom Aufstellplatz unsere volle Aufmerksamkeit schenken zu können, sind morgendliche Gespräche auf dem Schulhof nur in wirklich wichtigen Fällen erwünscht. 
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